Recht & Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für die Nutzung der kvit-Plattform und die Beauftragung von Forderungsmanagement- und Inkassodienstleistungen durch [TODO: Firmierung nach Gründung einsetzen].
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen [TODO: Firmierung nach Gründung einsetzen] (nachfolgend „kvit") und Unternehmen bzw. Verbrauchern (nachfolgend „Auftraggeber"), die kvit mit dem Management und der Einziehung offener Forderungen beauftragen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn kvit diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die digitale Übergabe fälliger, grundsätzlich unbestrittener Forderungen zur außergerichtlichen Standardbearbeitung (Ansprache, Zahlungsabwicklung, Ratenvereinbarung, Statusführung) sowie — nach gesonderter Freigabe des Auftraggebers — die Vorbereitung und Einleitung anwaltlicher und gerichtlicher Schritte. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der kvit-Website.
§ 3 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Registrierung eines Kontos und Übergabe mindestens eines Falls über die kvit-Plattform sowie die Annahme durch kvit zustande. kvit behält sich vor, einzelne Fälle oder Auftraggeber ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Plausibilität, fehlenden Nachweisen oder Verdacht auf rechtsmissbräuchliche Nutzung.
§ 4 Leistungen
kvit erbringt im Rahmen der Standardbearbeitung insbesondere: Fallprüfung, mehrstufige außergerichtliche Ansprache über geeignete Kanäle, Bereitstellung eines Zahlungsportals für die Schuldnerin bzw. den Schuldner, Bearbeitung von Ratenvereinbarungen sowie laufende Statusführung im Auftraggeber-Dashboard. Bestrittene, rechtlich komplexe oder insolvenzbetroffene Fälle werden aus der automatisierten Bearbeitung ausgesteuert und gesondert geprüft. Anwaltliche und gerichtliche Schritte erfolgen ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber und nach vorheriger Kosteninformation.
§ 5 Preise und Zahlung
Für die Einreichung und außergerichtliche Standardbearbeitung erhebt kvit [TODO: Vergütungsmodell final festlegen (z. B. erfolgsbasiert ohne Grundgebühr)]. Kostenpflichtige Zusatzleistungen (u. a. Adressermittlung, anwaltliche und gerichtliche Schritte, individuelle Integrationen) werden vor Beauftragung ausgewiesen und nur nach Freigabe erbracht. Näheres regelt das jeweils gültige Preisblatt/-modell unter [TODO: Link/Verweis auf aktuelles Preismodell].
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Das Nutzungsverhältnis wird auf [TODO: Laufzeitmodell festlegen (unbefristet mit Kündigungsfrist von [Zeitraum] o. Ä.)] geschlossen. Laufende Einzelfälle werden von einer Kündigung des Nutzungsverhältnisses nicht berührt und bis zu ihrem Abschluss weiterbearbeitet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert zu, dass übergebene Forderungen fällig, bestehend und im Zeitpunkt der Übergabe nicht bekanntermaßen bestritten sind, und stellt die zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Angaben (u. a. Rechnungs-, Vertrags- und Schuldnerdaten) vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Der Auftraggeber informiert kvit unverzüglich über Zahlungseingänge außerhalb der kvit-Plattform sowie über nachträglich bekannt werdende Einwendungen des Schuldners.
§ 8 Haftung
kvit haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet kvit [TODO: Haftungsbeschränkung final juristisch abstimmen (z. B. beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden)]. kvit übernimmt keine Gewähr für den tatsächlichen Erfolg der Forderungseinziehung, insbesondere nicht für die Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin bzw. des Schuldners.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung richtet sich nach der Datenschutzerklärung von kvit. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist [TODO: Gerichtsstand nach Sitz festlegen]; zwingende gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
