Inkasso: Definition, Ablauf und Rechte einfach erklärt
Inkasso ist die Einziehung fälliger Geldforderungen im Auftrag des Gläubigers durch einen darauf spezialisierten Dienstleister. Inkassodienstleistungen sind Rechtsdienstleistungen: Sie dürfen in Deutschland nur von Unternehmen erbracht werden, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind — neben Rechtsanwälten, für die eigene Regeln gelten.
Rechtsgrundlagen zuletzt geprüft: 16. Juli 2026
Rechtsgrundlage
Inkasso in der Praxis
Nach der Übergabe prüft der Dienstleister Fälligkeit, Verzugslage und Adressdaten und spricht den Schuldner an — je nach Anbieter per Brief, E-Mail, Telefon oder über ein Schuldnerportal mit Zahlungs- und Ratenfunktionen. Ziel des außergerichtlichen Verfahrens ist die Zahlung oder eine tragfähige Zahlungsvereinbarung.
Bleibt beides aus, folgt — auf Entscheidung des Gläubigers — das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Vollstreckungstitel; substanziell bestrittene Forderungen gehören dagegen in anwaltliche Hände, da das streitige Gerichtsverfahren Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Die Kosten des Inkassos sind gesetzlich gedeckelt: Gegenüber dem Schuldner erstattungsfähig sind höchstens die RVG-Sätze — im typischen Regelfall eine 0,9-Geschäftsgebühr nach Forderungswert, in einfachen Fällen 0,5. Im Verzugsfall trägt diese Kosten grundsätzlich der Schuldner; was der Gläubiger dem Dienstleister schuldet, regelt allein der Vertrag (von kostenfrei-erfolgsbasiert bis Grundgebühr oder Provision).
Aus Gläubigersicht
Inkasso ist die wirtschaftliche Eskalationsstufe nach der eigenen, folgenlos gebliebenen Zahlungsaufforderung — bei rein erfolgsbasierten, schuldnerfinanzierten Anbietern ohne eigene Kosten im außergerichtlichen Verfahren.
Prüfkriterien vor der Beauftragung: Registereintrag, schriftliches Kostenmodell, steuerbare Tonalität der Schuldneransprache, Integrationsfähigkeit.
Aus Schuldnersicht
Ein Inkassoschreiben ist kein Titel und keine Vollstreckung — aber auch kein Grund zur Panik oder zum Ignorieren. Prüfen Sie: Besteht die Hauptforderung? Waren Sie in Verzug? Sind die Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt?
Zur transparenten Aufschlüsselung sind Inkassodienstleister nach § 13a RDG verpflichtet, und die Registrierung des Absenders lässt sich in zwei Minuten im Rechtsdienstleistungsregister prüfen. Bei berechtigter Forderung ist frühe Zahlung oder eine Ratenvereinbarung die günstigste Option — die Kostenlast steigt mit jeder Eskalationsstufe.
Häufige Fragen
Darf jeder ein Inkassounternehmen betreiben?+
Nein. Inkassodienstleistungen erfordern die Registrierung nach dem RDG; das Register ist öffentlich einsehbar (rechtsdienstleistungsregister.de).
Was darf ein Inkassounternehmen — und was nicht?+
Es darf Forderungen außergerichtlich einziehen, Zahlungsvereinbarungen schließen und das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Es darf keine unzulässigen Druckmittel einsetzen und im streitigen Gerichtsverfahren nicht vertreten — das ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Wer zahlt das Inkasso?+
Im Verzugsfall grundsätzlich der Schuldner — als Verzugsschaden, begrenzt auf die gesetzlich erstattungsfähige Höhe. Was der Gläubiger dem Dienstleister zahlt, hängt vom Vertragsmodell ab.
Verwandte Begriffe
Vertiefung im Wissen
Erfolgsbasiert, transparent, mit wählbarer Tonalität.
Forderung digital übergeben — kvit