Verzugspauschale: Die 40-Euro-Pauschale einfach erklärt
Die Verzugspauschale ist ein gesetzlicher Pauschalanspruch von 40 €, der dem Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners zusteht — ohne Nachweis eines konkreten Schadens. Sie gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist, und wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
Rechtsgrundlagen zuletzt geprüft: 12. Juli 2026
Rechtsgrundlage
Verzugspauschale in der Praxis
Die Pauschale entsteht automatisch mit dem Verzugseintritt — pro Entgeltforderung, zusätzlich zu den Verzugszinsen, ohne Mahnung und ohne Schadensnachweis.
Der praktisch wichtigste und meist missverstandene Punkt ist die Anrechnung: Beauftragt der Gläubiger später ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt, wird die bereits entstandene Pauschale auf diese Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Sie kommt also nicht ungekürzt „obendrauf“ — der Gesamtanspruch aus Pauschale und Kosten bleibt gleich, nur die Aufteilung ändert sich; die Anrechnung verhindert eine doppelte Erstattung.
Gegenüber Verbrauchern existiert die Pauschale nicht.
Aus Gläubigersicht
Die Pauschale ist das früheste Verzugsinstrument im B2B-Geschäft: 40 € ab Verzugseintritt, ohne jeden Aufwand — und ein legitimes Signal in der Zahlungsaufforderung, dass Verzug nicht kostenlos ist.
Wer sie geltend macht, sollte die Anrechnungslogik kennen, um spätere Forderungsaufstellungen korrekt zu bauen; wie sie konkret wirkt, zeigt der Inkassokosten-Rechner im Nicht-Verbraucher-Modus.
Häufige Fragen
Wann entsteht die 40-€-Pauschale?+
Mit Verzugseintritt bei einer Entgeltforderung gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist — automatisch, ohne Mahnung und ohne Schadensnachweis.
Gibt es die Pauschale zusätzlich zu Verzugszinsen und Inkassokosten?+
Zusätzlich zu den Verzugszinsen: ja. Auf Rechtsverfolgungskosten (etwa Inkassokosten) wird sie dagegen angerechnet — der Gesamtanspruch bleibt unverändert, nur die Aufteilung ändert sich.
Gilt die Pauschale bei mehreren offenen Rechnungen mehrfach?+
Sie knüpft an die einzelne Entgeltforderung an — bei mehreren selbstständigen Forderungen kann sie mehrfach entstehen; die Einordnung im Einzelfall (etwa bei Raten derselben Forderung) gehört in die rechtliche Prüfung.
Verwandte Begriffe
Vertiefung im Wissen
Zinsen, Pauschale, Kosten — vollständig und korrekt gegenüber dem Schuldner berechnet.
Forderung digital übergeben — kvit