Pfad: BeideVollstreckung

Lohnpfändung: Ablauf, Grenzen, Pflichten des Arbeitgebers

Die Lohnpfändung ist die Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldners. Der Gläubiger pfändet mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) die Vergütungsansprüche des Schuldners gegen dessen Arbeitgeber (§§ 829, 832, 835 ZPO). Der Arbeitgeber wird dadurch Drittschuldner und muss den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den Gläubiger abführen.

Rechtsgrundlagen zuletzt geprüft: 13. Juli 2026

Rechtsgrundlage

Lohnpfändung in der Praxis

Wie jede Zwangsvollstreckung setzt die Lohnpfändung Titel, Klausel und Zustellung voraus (§ 750 ZPO). Der PfÜB wird beim Vollstreckungsgericht — dem Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners — auf dem verbindlichen amtlichen Formular beantragt (§§ 828, 829 ZPO).

Ablauf: Das Gericht erlässt den Beschluss ohne Anhörung des Schuldners (§ 834 ZPO). Die Pfändung wird mit Zustellung an den Arbeitgeber als Drittschuldner wirksam (§ 829 Abs. 3 ZPO). Der Arbeitgeber darf nicht mehr an den Schuldner leisten (Arrestatorium), der Schuldner nicht mehr über die Forderung verfügen (Inhibitorium). Auf Verlangen des Gläubigers muss der Arbeitgeber binnen zwei Wochen die Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO abgeben.

Pfändbar ist das bereinigte Nettoeinkommen oberhalb der Freigrenzen der Pfändungstabelle (Anlage zu § 850c ZPO; Beträge jährlich zum 1. Juli angepasst). Vorab herauszurechnen sind unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO — darunter die Hälfte der Mehrarbeitsvergütung sowie Urlaubs- und Treuegelder im üblichen Rahmen. Weihnachtsvergütung ist bis zu einer gesetzlich definierten Grenze unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO). Bei der Vollstreckung gesetzlicher Unterhaltsansprüche gelten erweiterte Pfändungsmöglichkeiten (§ 850d ZPO).

Der Arbeitgeber trägt erhebliche Pflichten und Haftungsrisiken: korrekte Berechnung der Pfändungsgrenzen, Beachtung der Rangfolge mehrerer Pfändungen (Prioritätsprinzip: frühere Zustellung geht vor, § 804 Abs. 3 ZPO), wahrheitsgemäße Drittschuldnererklärungen. Eine Kündigung allein wegen einer Lohnpfändung ist regelmäßig unwirksam; der Verwaltungsaufwand allein rechtfertigt sie nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte grundsätzlich nicht.

Aus Gläubigersicht

Die Lohnpfändung ist eines der effektivsten Vollstreckungsinstrumente — wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Der Schuldner ist abhängig beschäftigt, sein Einkommen liegt spürbar über der Freigrenze, und es bestehen keine vorrangigen Pfändungen. Genau diese Informationen liefert die Vermögensauskunft (§ 802c ZPO). Vor einer Lohnpfändung ins Blaue hinein sollte deshalb geprüft werden, ob Arbeitgeber und Einkommenssituation bekannt sind — sonst produziert die Vollstreckung Kosten ohne Deckungsaussicht.

kvit prüft vor jeder gerichtlichen Eskalation die Erfolgsaussicht der Vollstreckung und bereitet Vollstreckungsmaßnahmen elektronisch vor; Maßnahmen werden nur nach Freigabe eingeleitet.

Häufige Fragen

Kann der Schuldner sich wehren?+

Gegen die Pfändung selbst nur mit Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO); gegen materielle Einwendungen (z. B. Erfüllung) mit der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO). Vollstreckungsschutz in Härtefällen gewährt § 765a ZPO.

Wie lange läuft eine Lohnpfändung?+

Bis zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers einschließlich Kosten und Zinsen — sie erfasst als Dauerpfändung auch künftige Lohnzahlungen (§ 832 ZPO). Bei Arbeitgeberwechsel geht sie nicht automatisch auf den neuen Arbeitgeber über.

Mehrere Gläubiger — wer bekommt zuerst?+

Es gilt das Prioritätsprinzip nach dem Zeitpunkt der Zustellung; Unterhaltsgläubiger genießen Privilegien nach § 850d ZPO.

Verwandte Begriffe

Vertiefung im Wissen

Vollstreckung nur mit belastbarer Datengrundlage — kvit prüft Erfolgsaussicht und bereitet den PfÜB elektronisch vor.

Forderung digital übergeben — kvit